April 25, 2024

Pferdehaftpflichtversicherungen

Warum sollten Pferdebesitzer eine Pferdehalterhaftpflicht abschließen?
Pferde sind generell sehr schöne Tiere, können aber auch sehr schnell werden und große Kräfte freisetzen. Pferde können sehr temperamentvoll sein und beim Laufen hohe Geschwindigkeiten erreichen. Sie wiegen selbst mehrere hundert Kilogramm und sind in der Lage, schwere Lasten zu bewegen. Sie können mit einem Tritt der kräftigen Hufe Menschen sehr schwer verletzen oder nahestände Gegenstände und Güter zertrümmern. Aus diesem Grund ist es für jeden Pferdebesitzer ratsam, für sein Pferd eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung schützt den Pferdebesitzer für den Fall, dass das Pferd bei einer Person oder einem Wirtschaftsgut einen Schaden verursacht.

Der Tierhalter haftet nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wenn sein Tier Eigentum beschädigt oder einen Menschen verletzt oder sogar tötet. Diese Tierhalterhaftung unterliegt in der Höhe keiner Beschränkung.
Bei der Pferdehalterhaftpflicht handelt es sich um keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Dennoch ist es ratsam, dass jeder Pferdebesitzer so eine Versicherung abschließt. Einige nachfolgende Beispiele sollen aufzeigen, wie schnell ein Haftungsfall auftreten kann:

  • Pferd bricht aus Koppel aus und verwüstet naheliegend Gärten und Felder oder beschädigt parkende Autos
  • Pferd bricht aus Koppel aus, überquert ein Straße und verursacht einen Verkehrsunfall
  • Das Pferd wird für eine Ausflugsfahrt eingespannt und zieht einen Kremserwagen, der mit einigen Personen besetzt ist. Das Pferd scheut und bringt den Wagen zum Umstürzen, Personen kommen zu Schaden.
  • Der Reiter wird vom Pferd abgeworfen und wird schwer verletzt.
  • Das Tier schlägt aus und verletzt dabei den Pferdepfleger, Hufschmied oder Tierarzt.
  • Das Pferd schlägt in der gemieteten Box aus und verursacht einen Schaden.
  • Eine Stute wird durch Ihren Hengst gedeckt, aber der Halter der Stute war damit nicht einverstanden.

Diese oben genannten Beispiele sind mögliche Szenarien, die eintreten können und für die Pferdehalterhaftpflicht aufkommen würde

Welche Leistungen beinhaltet eine Pferdehalterhaftpflicht?

Die Pferdehalterhaftpflicht ist eine von zwei Möglichkeiten in der Tierhalterhaftpflicht. Diese gilt vor allem für große Hunde und Pferde. Deshalb gibt es diese direkt als Pferdehalterhaftpflicht und Hundehalterhaftpflicht.
Wie bei der regulären Haftpflichtversicherung übernimmt auch die Pferdehalterhaftpflicht die generelle Abdeckung von:
– Personenschäden
– Sachschäden
– Allgemeinen Vermögensschäden

Personenschäden bei der Pferdehalterhaftpflicht

Personenschäden können nicht nur beim normalen Umgang mit dem Tier entstehen – also z.B. bei der Tierpflege oder beim Reiten – sondern auch durch Unfälle im Straßenverkehr, die vom Pferd verursacht wurden, oder durch Unfälle mit einem Kremserwagen oder Schlitten. Kommen Menschen zu Schaden oder kommen gar zu Tode, so können neben dem Schmerzensgeld auch die Behandlungskosten eingefordert werden. Hat der Geschädigte bleibende gesundheitliche Schäden, so kann eventuell eine lebenslange Rente fällig werden. Die Kosten für die in der Versicherungspolice vereinbarte Deckungssumme werden von der Pferdehalterhaftpflicht übernommen.

Sachschäden bei der Pferdehalterhaftpflicht

Wird fremdes Eigentum durch das versicherte Pferd beschädigt, so übernimmt die Pferdehalterhaftpflicht die Kosten. Dies können Flurschäden sein oder Schäden an der Pferdebox oder beweglichen Gegenständen. Auch hier reguliert die Versicherung den Schaden, wenn sie innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme liegen.

Vermögensschäden bei der Pferdehalterhaftpflicht

Im Hinblick auf die Pferdehalterhaftpflicht gibt es noch die sogenannten Schäden am Vermögen. Man spricht in der Versicherungsbranche von einem Vermögensschaden, wenn bei einem Dritten ein finanzieller Nachteil entsteht. Dieser Nachteil ist aber nur mittelbar und nicht unmittelbar in einem Personen- oder Sachschaden begründet. Beispielsweise der Verdienstausfall eines Geschädigten, der einige Wochen nicht arbeiten kann. Für diesen Schadensfall wird in der Versicherungspolice eine eigene Deckungssumme vereinbart, die meistens unter der für Sach- und Personenschäden liegt.

Fazit

Wer ein Pferd besitzt, kommt an einer Pferdehalterhaftpflicht nicht vorbei. Mit einem Vergleich verschiedener Anbieter können mehrere Tarife und Leistungen der einzelnen Versicherungen verglichen werden. Ist das passende Angebot dabei, so kann der Versicherungsabschluss gleich online beauftragt werden.

Hier geht’s zum Vergleichsrechner für Pferdehaftpflichtversicherungen!